
Aufnahmevoraussetzungen
Für die Aufnahme in die Staatliche Fachschule für Mechatroniktechnik sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Abschlusszeugnis einer Berufsschule
- Eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren und eine spätere einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr.
- Bewerber ohne die geforderte Berufsausbildung können aufgenommen werden, wenn sie eine der Ausbildungsrichtung entsprechende berufliche Tätigkeit von mindestens sieben Jahren nachweisen können.
- Die Aufnahme erfolgt zu Beginn des Schuljahres; sie setzt die Teilnahme am Unterricht oder den spätestens am dritten Unterrichtstag zu erbringenden Nachweis voraus, dass zwingende Gründe eine Teilnahme am Unterricht verhindert haben.
- Die endgültige Aufnahme in die Technikerschule ist abhängig vom Bestehen der Probezeit. Als Probezeit gilt das erste Schulhalbjahr.

