
Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA) an der BS I-Kempten
Betreuer: Oberstudienrat Bernd Seyberth
Häufig wird angenommen, dass die Schulpflicht in Deutschland nach neun Schulbesuchsjahren beendet sei. Dies gilt jedoch nur für die wenigsten Schulabgänger.
Während ein Schüler mit mittlerem Schulabschluss erst mit Beginn einer Berufsausbildung berufsschulpflichtig wird, gilt für alle Absolventen einer neunjährigen Hauptschule eine dreijährige Berufsschulpflicht.
Diese beginnt unmittelbar nach dem Verlassen der Hauptschule.
An der BS I Kempten werden Jugendliche betreut, die sich für eine spätere Berufsausbildung im Bereich Technik, insbesondere Metall- und Elektrotechnik, interessieren.
Der Schulunterricht für JoA ist an der BSI Kempten im Schuljahr 2009/10 auf drei Standbeinen organisiert.
1. BVJ-K (Berufsvorbereitungsjahr/kooperativ) und B-Klasse (Klasse zur Berufsfindung) nach dem Vorbild des „Straubinger Modells“
Erstmals unterrichten Lehrer der Hauptschule und der Berufsschule in den selben Klassen. Während die BVJ-K-Klasse verwaltungstechnisch der Berufsschule zugeordnet ist, ist die B-Klasse der Hauptschule angegliedert.
Beide Klassen werden von Schülern besucht, die ihre neunjährige Vollzeitschulpflicht bereits abgeleistet haben und nun noch nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen.
Die Schüler beider Klassen werden an zwei Tagen der Woche durch eine Hauptschullehrkraft beschult und an einem Wochentag von Lehrern der Berufsschule unterrichtet. Die zwei übrigen Tage verbringen die Schüler in verschiedenen Praktika. Hier werden Sie durch eine Sozialpädagogin betreut.
Der Unterricht durch die Hauptschullehrkraft zielt vor allem auf eine Festigung der Kenntnisse in der Vorbereitung auf die Prüfung zum Qualifizierenden Hauptschulabschluss ab.
Die Berufsschullehrer vermitteln erste praktische Fertigkeiten und stellen einen konkreten fachlichen Bezug zwischen Schulstoff und Arbeitswelt her.
Ziel dieser gemeinsamen Maßnahme ist es, möglichst viele Jugendliche mit dem Qualifizie-renden Hauptschulabschluss nachzuqualifizieren und die Jugendlichen mit Hilfe der Praktika in Ausbildung zu bringen.
2. Teilnehmer an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BVB) der Agentur für Arbeit
Auch Jugendliche, die an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BVB) der Agentur für Arbeit teilnehmen, sind in der Regel berufsschulpflichtig.
Im Schuljahr 2009/10 werden diese Schüler in Anlehnung an die künftigen Berufswünsche gemeinsam mit Auszubildenden in geeigneten Fachklassen der 10. Jahrgangsstufe beschult. Sie durchlaufen hier den gleichen Unterricht wie die Auszubildenden und haben so im kommenden Jahr bessere Bewerbungschancen.
3. Jugendliche ohne Ausbildungsplatz die an keiner Maßnahme teilnehmen
Unsere so genannten „freien JoAs“ werden im Einzeltagesunterricht beschult. Sie besuchen im Schuljahr 2009/10 jeden Dienstag die Berufsschule.
Neben dem Unterricht in den allgemein bildenden Fächern Deutsch, Sozialkunde und Ethik werden vor allem Grundkenntnisse im Bereich Metall- und Elektrotechnik vermittelt. Der Unterricht ist projektorientiert und modular aufgebaut.
Weitere Informationen:
- Berufsorientierung BVJ/k
- BVB-Maßnahmen
- JoA

