
Schulberatung
Beratungslehrer: Oberstudienrat Bernd Seyberth
Verbindungslehrer: Oberstudienrat Wilfried Tschunt
Bei Beginn der Berufsausbildung muss die Vollzeitschulpflicht erfüllt sein. Für den Zugang zur Ausbildung im dualen System bestehen ansonsten keine weiteren Zugangsvoraussetzungen.
Die Berufsschule und die an der Berufsausbildung beteiligten Betriebe arbeiten als gleichberechtigte Partner in der Ausbildung zusammen. Gleichzeitig zum Abschluss, der durch eine Abschlussprüfung vor den Kammern erlangt wird, wird von der Berufsschule ein Abschlusszeugnis ausgestellt, das bei entsprechendem Leistungsprofil entweder den Hauptschulabschluss oder den mittleren Schulabschluss (MABS) einschließen kann.

