Politik und Gesellschaftsunterricht an der Berufsschule
Allgemeines
Fachbetreuer: Oberstudienrat Andreas Beck
Politik und Gesellschaft ist Pflichtfach und wird im Rahmen des allgemeinbildenden Unterrichts in allen Klassen und in allen Jahrgangsstufen erteilt.
Der Politik und Gesellschaftsunterricht setzt Inhalte des Lehrplans für bayerische Berufsschulen um. Dabei orientiert er sich zunächst an grundsätzlichen Fragen, wie zum Beispiel der Rolle des Individuums in einer Gesellschaft und nimmt dann direkten Bezug zum Lebensumfeld der Auszubildenden. Er klärt ihn in diesem Zusammenhang über Rechte und Pflichten auf und bereitet ihn auf die zukünftige Berufs- und Arbeitswelt im Sinne der Digitalisierung und Technisierung vor.
Ziele
Der Politik und Gesellschaftsunterricht an der Staatlichen Berufsschule I in Kempten verfolgt das primäre Ziel, die Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zu handlungsfähigen und moralisch verantwortlichen, zu selbstbestimmten/selbstbewussten und sozialen Mitgliedern der Gesellschaft zu begleiten.
Die Schülerinnen und Schüler werden beim kritischen Hinterfragen und aufmerksamen Verfolgen politischer und gesellschaftlicher Entwicklungen und Entscheidungen unterstützt, um aktiv an der Gestaltung ihrer Zukunft mitwirken zu können.
Im weiteren Sinne lernen die Schülerinnen und Schüler politische und staatliche Strukturen der Bundesrepublik kennen, um diese in einer politischen Teilhabe als aufgeklärte Bürger wahrnehmen zu können. Der Sozialkundeunterricht vermittelt Wirtschaftsprozesse und Zusammenhänge des Geldwesens, auch im Hinblick auf Globalisierung und Digitalisierung.
Prüfungsfach Politik und Gesellschaft
Im Rahmen der Facharbeiter- bzw. Gesellenprüfung muss in allen Ausbildungsberufen das Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde abgelegt werden. Die Gewichtung dieses Faches beträgt je nach Beruf zwischen 10 und 20 % in Bezug auf alle Fächer.
Gestaltung des Politik und Gesellschaftsunterrichts
Im Mittelpunkt steht der handlungsorientierte Unterricht. Hierbei befassen sich die Schülerinnen und Schüler selbstständig mit Problemen und Aufgaben sowie mit dem Erwerb von Problemlösungskompetenz und Handlungsstrategien. Eingeübt wird die Erstellung von Handlungsprodukten (z. B. Infoflyer, Beschwerde-E-Mails, etc.), in welchen das Ergebnis des Wissenszuwachses bereits erste Anwendung findet.
Der Politik und Gesellschaftsunterricht versucht all diese Kompetenzen mit Hilfe von modernen Medien zu vermitteln und dabei die Schülerinnen und Schüler gezielt im verantwortungsvollen Umgang mit Kommunikationsmitteln im digitalen Zeitalter zu schulen.
Befreiung
In bestimmten Fällen können Schüler auf Antrag vom Politik und Gesellschaftsunterricht befreit werden. Schüler/innen mit Mittlerem Bildungsabschluss, die bereits eine Berufsausbildung durchlaufen haben und sich in einer Zweitausbildung befinden, können auf Antrag vom Unterricht in Politik und Gesellschaft befreit werden.
Voraussetzung hierfür ist ein Verzicht der zuständigen Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer auf eine erneute Prüfung des Faches Wirtschafts- und Sozialkunde im Rahmen der Facharbeiter- bzw. Gesellenprüfung.